AGBs

Therapievereinbarung und Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die physiotherapeutische Behandlung

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

> 1.1 Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (keine Überweisung!), die Sie von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt erhalten. Die Verordnung muss neben persönliche Daten eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung plus Zeitangabe beinhalten. Z.B.: 10 x 45min Physiotherapie.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s Physiotherapeutin/en ausschließlich zur Prävention (Vorbeugung) in Anspruch nehmen.

> 1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach der benötigten Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Ihr(e) Physiotherapeut(in) hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger (KK). Sie begleichen die Kosten mit Ihre/m behandelnden Physiotherapeutin/en als Wahltherapeutin/en und suchen bei Ihrer zuständigen KK um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif an.

> 1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt ggf. einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen KK. Damit bewilligt die KK die Rückerstattung der anteiligen Kosten, diese erfolgt nach Durchführung der Behandlung.

> 1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr(e) Physiotherapeut(in) auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie

> 2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr(e) Physiotherapeut(in) steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/Er ist Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang und die Kosten der Behandlung.

>2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer/s Physiotherapeutin/en setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
– persönliche und individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
– behandlungsbezogene Administration
– für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B.: Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
– Dokumentation
– Bei Bedarf Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie KK, behandelndem Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

> 2.3. Grundsätze der physiotherapeutischen Behandlung
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Ihr(e )Physiotherapeut(in) orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Ihr(e )Physiotherapeut(in) unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m Physiotherapeutin/en abzusprechen.
Alle Informationen, die sie Ihrer/m Physiotherapeutin/en geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr(e) Therapeut(in) mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

> 2.4. Dokumentation
Ihr(e) Physiotherapeut(in) ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s Therapeutin/en. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m Physiotherapeutin/en.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

> 3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten werden Ihnen von Ihrer/m Physiotherapeutin/en zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.

> 3.2. Zahlungsmodus
Ihr(e) Physiotherapeut(in) stellt Ihnen bei Ende der Behandlung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Mit Ihrer/m Physiotherapeutin/en vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr(e) Physiotherapeut(in) das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

 ! ! 4. Absagen des vereinbarten Behandlungstermins ! ! 

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, so teilen Sie dies Ihrer/m Physiotherapeutin/en bitte unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vorher – mit! Kommt die Absage zu spät, wird der Termin in Höhe jener Kosten, die Sie bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

5. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr(e) Physiotherapeut(in) ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m Physiotherapeutin/e über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen mitteilen. Ihr(e) Physiotherapeut(in) unterstützt sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihr(e) Physiotherapeut(in) den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr(e) Physiotherapeut(in) darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztlich Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m Physiotherapeutin/en. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m Physiotherapeutin/en steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr(e) Physiotherapeut(in) wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihrer/m Physiotherapeutin/en die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagt Termine dar (siehe dazu oben).